Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von allen Privaten Krankenversicherungen übernommen. Je nach Ihrem individuellem Vertrag werden dabei die Kosten anteilig (meist zu 80%) oder ganz für eine maximale Stundenanzahl (z.B. 35) pro Jahr übernommen. Die Kostenübernahme wird in der Anfangsphase der Behandlung, den ersten 5-6 Sitzungen, die in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen werden, geklärt. Den Antrag bei Ihrer Versicherung stellt für Sie der behandelnde Arzt oder Psychotherapeut.
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstattenten Sätze unterscheiden sich je nach Versicherung und individuellem Vertrag erhelblich. Bitte sprechen Sie daher mit Ihrer Versicherung über das weitere Vorgehen. Wir sind Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen gerne behilflich.
Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.
Da wir eine Privatpraxis sind, können wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann ein Teil der Kosten auf dem Wege der Kostenerstattung erstattet werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle.
Ausfallhonorare sind keine Versicherungsleistung und daher nicht erstattungsfähig.