Kostenübernahme

Die Kosten für eine ärztliche Psychotherapie werden in der Regel von allen privaten Krankenversicherungen übernommen. Das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze unterscheiden sich je nach Versicherung und individuellem Vertrag. Kosten werden zum Beispiel voll, anteilig (meist zu 80%) oder für eine maximale Stundenanzahl (z.B. 35 Stunden pro Jahr) übernommen. Die Kostenübernahme wird in der Anfangsphase der Behandlung, den ersten 5-6 Sitzungen, die in jedem Fall von der Krankenversicherung übernommen werden, geklärt. Den Antrag bei Ihrer Versicherung stellen wir für Sie. Wir sind Ihnen bei der Klärung aller Fragen rund um das Thema Kostenübernahme gerne behilflich.

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Als Privatpraxis können wir nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle.

Ausfallhonorare sind keine Versicherungsleistung und daher nicht erstattungsfähig.